Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Angebots- und Auftragserteilung:

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich die bestellte Ware erwerben zu wollen. Ein Vertrag kommt erst durch eine Bestellung des Kunden und deren Annahme durch die Pellet-Partner OL GmbH zustande. Der Käufer ist für eine unverzügliche Abnahmebereitschaft der Ware verantwortlich. Er haftet gegenüber dem Verkäufer für alle aus einer verzögerten Warenabnahme entstehenden Kosten und Schäden. Sollte der Lagerraum nicht den Vorschriften entsprechen und somit nicht befüllt werden können, berechnen wir eine Anfahrtpauschale.

Wir behalten uns vor, Liefermengen abweichend vom erteilten Auftrag um 15% zu über- oder unterschreiten. Im Falle einer Fehlmenge erfolgt eine entsprechende Abrechnung durch die Firma. Bei Überschreitung von 15 % der Liefermenge ist der Empfänger zur Abnahme verpflichtet. Weiter ist der Empfänger zur Bezahlung dieser Überschreitung verpflichtet. Bei der Annahme von Kleinaufträgen ist die Firma berechtigt, eine Mindermengenpauschale in Rechnung zu stellen.

Als Lieferanten haben wir keine Kontrollpflichten hinsichtlich einer vorschrifts- mäßigen Installation und Eignung sowie des Fassungsvermögens des Lagers beim Kunden. Der Abnehmer ist für die Funktionsfähigkeit der Anschlüsse und des Lagers selbst verantwortlich. Für Befüllschäden bei nicht ordnungsgemäß Funktionierenden Lagereinrichtungen übernehmen wir keinerlei Haftung! Achtung der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, das die Heizungsanlage mindestens 1 Stunde vor Beginn des Befüllvorganges ausgeschaltet wird.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Heizungsanlage eine Stunde vor Beginn des Befüllvorganges ausgeschalten wird. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anfuhrstraße/Hoffläche u.d.gl. mit schwerem Lastzug befahren werden kann und die Abladestelle/Schlauch- Anschlussstelle frei zugänglich ist. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße/Hoffläche, haftet der Käufer für auftretende Schäden. Dies gilt ebenso für nicht frei zugängliche Abladestellen!

Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anfuhrstraße/Hoffläche mit schwerem Lastzug befahren werden kann und die Abladestelle/Schlauchanschlussstelle frei zugänglich ist. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße/Hoffläche, haftet der Käufer für auftretende Schäden. Dies gilt ebenso für nicht frei zugängliche Abladestellen!

Die Liefergrenze bei privaten Kunden bei Palettenware ist die Bordsteinkante! Für Lieferungen frei Gelass berechnen wir einen Freigelasszuschlag. Bei loser Anlieferung mit Silo-LKW ist es die Kupplung des Vorratsbehälters. Für Schäden am Lagerraum wird nicht gehaftet. Das Einblasen erfolgt soweit möglich mit Absauggebläse. Hiefür stellt der Kunde einen Lichtstromanschluss zur Stromentnahme für den Betrieb des Absauggerätes zur Verfügung. Dabei kann es kurzzeitig zu einem Differenzüberdruck von 0,2 bar kommen.

2. Gewährleistung

Etwaige Beanstandungen der Ware müssen, soweit die Mängel offensichtlich sind, unverzüglich nach Feststellung, spätestens 5 Tage nach Anlieferung, schriftlich geltend gemacht werden. Wurde bei Anlieferung eine Restmenge dokumentiert können Reklamationen grundsätzlich nicht anerkannt werden.

Wurde bei Anlieferung eine Restmenge eines anderen Lieferanten dokumentiert können Reklamationen grundsätzlich nicht anerkannt werden.

Hinweis: Beim Pelletkauf durch Verbraucher besteht kein gesetzliches Widerrufs- Recht nach dem Fernabsatzgesetz! Dem Lieferanten ist Gelegenheit zur Probeentnahme gemäß den einschlägigen Normen zu gewähren. Die Kosten der Nachprüfung trägt die unterliegende Partei. Der Verbraucher hat bei nicht selbst verschuldeten Mängeln lediglich Anspuch auf Ersatzlieferung.

3. Zahlungsbedingungen

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Besteht eine laufende Geschäftsverbindung, bleibt das Eigentum an sämtlichen vom Verkäufer gelieferten Waren bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen aus Der Geschäftsverbindung vorbehalten.

Der Ausgleich unserer Forderung ist sofort oder innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist fällig. Der Kunde gerät nach 30 Tagen auch ohne schriftliche Mahnung in Verzug! Bei Überschreitung der Fälligkeit berechnen wir bankübliche Zinsen. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

4. Schlussbemerkungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Löbau.

Sollten einzelne Bestimmungen mit dem Kunden, einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen und entsprechend ver- fügbare Angebote können Sie sich mit Hilfe einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfFF) unter www.bfee-online.de öffentlich geführten Anbieterliste sowie der dort veröffentlichten Berichte zur Information der Marktteilnehmer informieren!